Mitgliedsbeitrag des Fördervereins der ZHS München
Allgemeine Gebühren
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 € pro Geschäftsjahr.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Studienjahr (WS + SoSe), 01.10.-30.09.
Die Mitgliedschaft beinhaltet die Zugangsberechtigung zum Wassersportplatz Starnberg gegen Zahlung des Eintritts (Vorlage eines Lichtbildausweises notwendig).
Mitglieder können die Teilnahmeberechtigung am Zentralen Hochschulsport (ZHS) beantragen.
Mit einem zusätzlichen Entgelt von 124,00 € pro Geschäftsjahr sind Mitglieder an allen Veranstaltungen des ZHS teilnahmeberechtigt.
Alle aktiven Mitglieder erhalten einen Link, mit dem man sich für die Kurse anmelden kann. Hierfür wird die beim Förderverein hinterlegte E-Mail-Adresse und die Mitglieds-Nummer benötigt.
Das freie Schwimmen ist nach wie vor kostenfrei in der Mitgliedschaft enthalten.
Bei zusätzlichen Kursentgelten gelten die Beträge für Beschäftigte.
K-Ticket, B-Ticket und F-Ticket müssen extra gebucht, gezahlt werden. Für das K-Ticket und das F-Ticket bedarf es einer zusätzlichen Berechtigung.
Zahlungsweise
Mitgliedsbeitrag und Entgelte werden durch Lastschriftverfahren im Laufe des Oktobers bis November im Voraus eingezogen. Bei Rücklastschrift wird das Mitglied nach zweimaliger erfolgloser Mahnung nach §4 der Satzung vom Förderverein ausgeschlossen.
Bei Rücklastschrift wird nach einer Frist von einer Woche davon ausgegangen, dass der Antrag auf Aufnahme zurückgenommen wird.
Kündigung
Für die Beendigung der Mitgliedschaft gilt § 4 der Satzung. Die Kündigung ist schriftlich und nur zum Ende des Geschäftsjahres (30.09.), unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, möglich. D.h. eine Kündigung ist bis spätestens 30.06. möglich.
Änderung der Bankverbindung
Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, nutzen Sie bitte dieses Formblatt und lassen es uns per Post mit Originalunterschrift zukommen.
Sonstiges:
Laut Auskunft Finanzamt für Körperschaften ist der Förderverein zwar gemeinnützig, der Mitgliedsbeitrag kann allerdings steuerlich nicht geltend gemacht werden, da er nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zufließt. Bei den Entgelten erübrigt sich die Frage, da diese eine Leistung für die Inanspruchnahme des Hochschulsports sind. Bescheinigungen werden daher nicht ausgestellt.
Weitere Informationen/Fragen&Antworten: foerderverein(at)zhs.bayern