Am Zentralen Hochschulsport München (ZHS) können alle Studierenden und Bedienstete der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen in München, Freising und Landshut und deren Angehörige sowie alle Fördervereins-Mitglieder teilnehmen.
Zusätzlich wurde verschiedenen nichtstaatlichen Hochschulen, Institutionen und Personengruppen die Teilnahmeberechtigung zugesprochen (siehe Details ATB/AGB).
Ehepartner und Lebenspartner, sofern sie den gleichen Wohnsitz nachweisen können, sind auch teilnahmeberechtigt; ebenso die Kinder (ab 15 Jahren, bitte ATBs hierzu beachten), sofern sie kindergeldberechtigt sind. Angehörige von Fördervereinsmitgliedern sind nicht teilnahmeberechtigt.
Immatrikulierte Studierende einer Hochschule außerhalb des Aufgabenbereichs des ZHS, sofern der Hauptwohnsitz in München, Freising, Landshut oder ein studienbedingter Aufenthalt in München, Freising bzw. Landshut mit Praktikumsnachweis nachgewiesen werden kann, sind teilnahmeberechtigt.