Am Zentralen Hochschulsport - ZHS - der Stadt München können alle Studierende und Bedienstete der staatlichen Münchner Hochschulen und deren Angehörige sowie alle Fördervereins-Mitglieder teilnehmen.

Zusätzlich wurde verschiedenen nichtstaatlichen Hochschulen, Institutionen und Personengruppen die Teilnahmeberechtigung zugesprochen (siehe Details ATB/AGB).

Immatrikulierte Studierende einer Hochschule außerhalb des Aufgabenbereichs des ZHS, sofern der Hauptwohnsitz in München oder ein studienbedingter Aufenthalt in München nachgewiesen werden kann, sind teilnahmeberechtigt.

Ehepartner und Lebenspartner, sofern sie den gleichen Wohnsitz nachweisen können, sind auch teilnahmeberechtigt; ebenso die Kinder, sofern sie kindergeldberechtigt sind.
(1) Die Teilnahme am Hochschulsportbetrieb von MInderjährigen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nicht möglich.
(2) Ab Beginn des 15. Lebensjahres ist eine selbständige Teilnahme am Kursbetrieb nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Ressortleiter möglich.

Alle Teilnehmenden am ZHS benötigen ein online gekauftes Basic-Ticket, welches die gültige Semesterberechtigung und als Grundlage für die einmalige Erstellung der ZHS-Card dient.