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Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt am Hochschulsport sind die Mitglieder nach Art. 17 (1) BayHG der staatlichen Hochschulen in München, Freising und Landshut, außerdem Mitglieder von nichtstaatlichen Hochschulen und Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind.


Kategorie 1 (H 7,50; S 15,00)

Studierende folgender staatlicher Institutionen:

Kategorie 2 (H 15,00; S 20,00)

Beschäftigte der in Kategorie 1 genannten staatlichen Hochschulen


Kategorie 3 (H 12,50; S 15,00)

Studierende folgender nichtstaatlicher Hochschulen bzw. staatlich anerkannter Hochschulen:

Kategorie 4 (H 20,00; S 20,00)

Beschäftigte der in Kategorie 3 genannten Hochschulen und hauptamtlich Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind:

Kategorie 5


Angehörige

Ehegatten/ Lebenspartner (gleicher Wohnsitz) und Kinder (bei Kindergeldberechtigung) von Studierenden und Beschäftigten der Kategorien 1 bis 4 sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.


Ehegatten/ Lebenspartner: Marke H 20,00 €, Marke S 20,00 €
Kinder bis 13 Jahre: keine Marke H erforderlich; Marke S 20,00 €.
Kinder ab 14 Jahre: Marke H 20,00 €; Marke S 20,00 €.


Bitte beachten:

Nutzung der Hochschulsportanlagen und Teilnahme am Hochschulsportbetrieb bei Kindern: Bis 13 Jahre: nur in Begleitung eines Elternteils; Teilnahme am Kursbetrieb nicht möglich. Ab 14 Jahre: selbständige Teilnahme am Kursbetrieb  nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachgebietsleiter möglich.


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letzte Änderung: 23.02.2010