Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Hochschulsport sind die Mitglieder nach Art. 17 (1) BayHG der staatlichen Hochschulen in München, Freising und Landshut, außerdem Mitglieder von nichtstaatlichen Hochschulen und Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind.
Kategorie 1 (H 7,50; S 15,00)
Studierende folgender staatlicher Institutionen:
- Akademie der bildenden Künste München
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
- Hochschule Landshut
- Hochschule München (HM)
- Fachhochschule Weihenstephan
- Hochschule für Musik und Theater München
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Ludwig-Maximilians-Universität München einschließlich angeschlossene Staatliche Berufsfachschulen
- Studienkolleg München
- Technische Universität München einschließlich angeschlossene Staatliche Berufsfachschulen
Kategorie 2 (H 15,00; S 20,00)
Beschäftigte der in Kategorie 1 genannten staatlichen Hochschulen
Kategorie 3 (H 12,50; S 15,00)
Studierende folgender nichtstaatlicher Hochschulen bzw. staatlich anerkannter Hochschulen:
- Carl-Duisberg-Centrum München
- Fachhochschule für Ökonomie und Management München
- Hochschule für Philosophie München
- Hochschule für Politik München
- International School of Management Campus München
- Katholische Stiftungsfachhochschule München
- Katholische Universität Eichstätt, Abteilung München
- Macromedia, Fachhochschule für Medien München
- Mediadesign-Hochschule München
- Munich Business School
- Studierende einer Hochschule außerhalb des Aufgabenbereichs des Zentralen Hochschulsports, sofern der Hauptwohnsitz in München oder ein studienbedingter Aufenthalt in München nachgewiesen werden kann.
- Teilnehmer an Deutschkursen für Ausländer an der TUM/LMU als Vorbereitung zum Studium
Kategorie 4 (H 20,00; S 20,00)
Beschäftigte der in Kategorie 3 genannten Hochschulen und hauptamtlich Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind:
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Bayerische Akademie der Wissenschaften
- Deutsches Herzzentrum München
- Studentenwerk München
- Staatliches Bauamt München II
- Universitätskliniken
Kategorie 5
- Mitglieder des "Vereins zur Förderung des Zentralen Hochschulsports an den Hochschulen in München, Freising und Landshut e.V."
Angehörige
Ehegatten/ Lebenspartner (gleicher Wohnsitz) und Kinder (bei Kindergeldberechtigung) von Studierenden und Beschäftigten der Kategorien 1 bis 4 sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Ehegatten/ Lebenspartner: Marke H 20,00 €, Marke S 20,00 €
Kinder bis 13 Jahre: keine Marke H erforderlich; Marke S 20,00 €.
Kinder ab 14 Jahre: Marke H 20,00 €; Marke S 20,00 €.
Bitte beachten:
Nutzung der Hochschulsportanlagen und Teilnahme am Hochschulsportbetrieb bei Kindern: Bis 13 Jahre: nur in Begleitung eines Elternteils; Teilnahme am Kursbetrieb nicht möglich. Ab 14 Jahre: selbständige Teilnahme am Kursbetrieb nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachgebietsleiter möglich.
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