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Teilnahmeberechtigung

Mitglieder nach Art. 17 (1) BayHG der Technischen Universität München, der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und Hochschule Landshut, Beschäftigte des Staatlichen Bauamtes Freising. Ferner deren Ehegarten/Lebenspartner und Kinder; siehe auch Teilnahmeberechtigung!

Kategorie 1 (H 7,50; S 15,00)

Studierende folgender staatlicher Institutionen:

Kategorie 2 (H 15,00; S 20,00)

Beschäftigte der in Kategorie 1 genannten staatlichen Hochschulen (Ausnahme: Beschäftigte der Universitätskliniken - siehe Kategorie 4)

Kategorie 3 (H 12,50; S 15,00)

Studierende folgender nichtstaatlicher Hochschulen bzw. staatlich anerkannter Hochschulen:

Kategorie 4 (H 20,00; S 20,00)

Beschäftigte der in Kategorie 3 genannten Hochschulen und hauptamtlich Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind:

Kategorie 5

 

Angehörige

Ehegatten/ Lebenspartner (nachweislich gleicher Wohnsitz) und Kinder (bei Kindergeldberechtigung) von Studierenden und Beschäftigten der Kategorien 1 bis 4 sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.


Ehegatten/ Lebenspartner: Marke H 20,00 €, Marke S 20,00 €
Kinder bis 13 Jahre: keine Marke H erforderlich; Marke S 20,00 €.
Kinder ab 14 Jahre: Marke H 20,00 €; Marke S 20,00 €.

Bitte beachten:

Nutzung der Hochschulsportanlagen und Teilnahme am Hochschulsportbetrieb bei Kindern: Bis 13 Jahre: nur in Begleitung eines Elternteils; Teilnahme am Kursbetrieb nicht möglich. Ab 14 Jahre: selbständige Teilnahme am Kursbetrieb  nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachgebietsleiter möglich.

 

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letzte Änderung: 16.10.2012