Teilnahmeberechtigung
Mitglieder nach Art. 17 (1) BayHG der Technischen Universität München, der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und Hochschule Landshut, Beschäftigte des Staatlichen Bauamtes Freising. Ferner deren Ehegarten/Lebenspartner und Kinder; siehe auch Teilnahmeberechtigung!
Kategorie 1 (H 7,50; S 15,00)
Studierende folgender staatlicher Institutionen:
- Akademie der bildenden Künste München
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
- Hochschule Landshut
- Hochschule München
- Hochschule Weihenstephan
- Hochschule für Musik und Theater München
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Ludwig-Maximilians-Universität München einschließlich angeschlossene Staatliche Berufsfachschulen
- Studienkolleg München
- Technische Universität München einschließlich angeschlossene Staatliche Berufsfachschulen
Kategorie 2 (H 15,00; S 20,00)
Beschäftigte der in Kategorie 1 genannten staatlichen Hochschulen (Ausnahme: Beschäftigte der Universitätskliniken - siehe Kategorie 4)
Kategorie 3 (H 12,50; S 15,00)
Studierende folgender nichtstaatlicher Hochschulen bzw. staatlich anerkannter Hochschulen:
- Carl-Duisberg-Centrum München
- Fachhochschule für Ökonomie und Management München
- Hochschule Fresenius München
- Hochschule für Philosophie München
- Hochschule für Politik München
- International School of Management Campus München
- Katholische Stiftungsfachhochschule München
- Katholische Universität Eichstätt, Abteilung München
- Macromedia, Hochschule für Medien und Kommunikation München
- Mediadesign-Hochschule München
- Munich Business School
- Studierende einer Hochschule außerhalb des Aufgabenbereichs des Zentralen Hochschulsports, sofern der Hauptwohnsitz in München oder ein studienbedingter Aufenthalt in München nachgewiesen werden kann.
- Teilnehmer an Deutschkursen für Ausländer an der TUM/LMU als Vorbereitung zum Studium
Kategorie 4 (H 20,00; S 20,00)
Beschäftigte der in Kategorie 3 genannten Hochschulen und hauptamtlich Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind:
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Bayerische Akademie der Wissenschaften
- Deutsches Herzzentrum München
- Studentenwerk München
- Staatliches Bauamt München II
- Universitätskliniken
Kategorie 5
- Mitglieder des "Vereins zur Förderung des Zentralen Hochschulsports an den Hochschulen in München, Freising und Landshut e.V."
Angehörige
Ehegatten/ Lebenspartner (nachweislich gleicher Wohnsitz) und Kinder (bei Kindergeldberechtigung) von Studierenden und Beschäftigten der Kategorien 1 bis 4 sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Ehegatten/ Lebenspartner: Marke H 20,00 €, Marke S 20,00 €
Kinder bis 13 Jahre: keine Marke H erforderlich; Marke S 20,00 €.
Kinder ab 14 Jahre: Marke H 20,00 €; Marke S 20,00 €.
Bitte beachten:
Nutzung der Hochschulsportanlagen und Teilnahme am Hochschulsportbetrieb bei Kindern: Bis 13 Jahre: nur in Begleitung eines Elternteils; Teilnahme am Kursbetrieb nicht möglich. Ab 14 Jahre: selbständige Teilnahme am Kursbetrieb nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachgebietsleiter möglich.
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