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Organisatorische Hinweise für das Sportangebot in Landshut

 Durchführung und Leitung
Programmdauer
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmerausweise & Entgeltmarken

Hochschulsport in München und Freising
Sportstätten der ZHS in Landshut
Haftung & Versicherung
Weitere Hinweise


Durchführung und Leitung

Technische Universität München/ Zentraler Hochschulsport

Zentrale Hochschulsportanlage (ZHS)

Connollystr. 32

80809 München

Leitung:

Manfred Utz

Telefon 089-289-24667

Fax 089-289-24664

zhs-h@zv.tum.de


Örtliche Leitung

Dipl.-SpL. Frits Vilijn

vilijn@zv.tum.de

Sprechstunden: Mi 18:00-19:00 Uhr (Sporthalle Schönbrunn, Landshut)


Programmdauer im Sommersemester

15.03.2010-09.07.2010

(In den Sommerferien und den Semesterferien Herbst findet kein Sportprogramm in Landshut statt.)


Kein Hochschulsport:

Sonn- und Feiertage

Ostern: 27.03.-10.04.2010
Pfingsten: 22.06.-25.05.2010


Sonderregelungen:

Veranstaltungen im Freien (Beachvolleyball, Fußball, Tennis) beginnen ab 03.05.2010


Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Teilnahmeberechtigt am Hochschulsport sind die Mitglieder nach Art. 17 (1) BayHG der staatlichen Hochschulen in München, Freising und Landshut, außerdem Mitglieder von nichtstaatlichen Hochschulen und Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen im Aufgabenbereich des Zentralen Hochschulspots München, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind.

Die Teilnahmeberechtigung bezieht sich nicht auf Mitglieder von Hochschulen, die vom Bund finanziert sind.


Teilnehmerausweise & Entgeltmarken

 

Teilnehmerausweise

Zur Teilnahme an allen Hochschulsportveranstaltungen und zum freien Übungsbetrieb ist generell ein Teilnehmerausweis mit gültiger  Entgeltmarke erforderlich (Ausweiskontrolle!).

 

Entgeltmarke H

Studierende: € 7,50  Buchen

Beschäftigte: € 15,00 Buchen

Familienangehörige: € 20,00  Buchen


Achtung - neu

Die gewünschte Marke ist online über jeden beliebigen Rechner mit Internetzugang ab 22.03.2010 zu  buchen. Mit der Buchung der entsprechenden Marke willigen Sie ein, dass der Betrag per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht wird. Ist die Buchung erfolgt, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Anmeldebestätigung bringen Sie zur Markenausgabe mit.
Wichtig: Die Anmeldebestätigung ersetzt nicht die Marke!
Ist der Lastschrifteinzug aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind (z.B. Konto nicht gedeckt, Angabe falscher Bankverbindung....) nicht durchzuführen, ist ein persönliches Erscheinen zu unseren Geschäftszeiten und Barzahlung innerhalb einer gewissen Frist erforderlich


Gültigkeit der Entgeltmarken:

22.03.2010 - 09.07.2010 in Landshut

 

Inhaber eines Teilnehmerausweises mit der gültigen Marke H können auch am Hochschulsportprogramm in Freising und München teilnehmen; Informationen sind den Programmheften München und Freising und der
Homepage zu entnehmen.


Ausstellung und Verlängerung des Teilnehmerausweises/ Ausgabe der Entgeltmarken:

ab 22.03.2010

Dienstag und Donnerstag 08:30-11:30 Uhr
FH Landshut, Zi.-Nr. HS 146


Neuausstellung:

Anmeldebestätigung
Originalstudienaus bzw. Dienstausweis
Lichtbildausweis
Passbild neueren Datums (keine Kopie) 


Verlängerung:

Anmeldebestätigung
Originalstudienaus bzw. Dienstausweis
Teilnehmerausweis


Für Ehegatten/Lenenspartner und Kinder sind ebenfalls die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Immatrikulations- bzw. sonstige Bescheinigungen werden nicht anerkannt.


Kursanmeldung

Achtung – neu:

Alle Kurse mit dem Hinweis des Anmeldestarts oder des Button "Buchen"sind anmeldepflichtig. Siehe: Sportprogramm.

Die Anmeldung erfolgt online (über jeden beliebigen Rechner mit Internet-Zugang) und ist ab 28.09.2009 möglich.
Die Anmeldebestätigung ist zum Kurs mitzubringen.
Alle anderen Kurse können ohne Voranmeldung besucht werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im Besitz des Teilnehmerausweises mit der gültigen Entgeltmarke H sind.


Sportstätten in Landshut

Sportstätte


Adresse

Beachvolleyballplatz

Am Lurzenhof

84036 Schönbrunn


Sportplatz und Doppelsporthalle


Am Lurzenhof

84036 Schönbrunn


Tennisplätze

Am Lurzenhof

84036 Schönbrunn


Haftung & Versicherung

Haftung

Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.


Privathaftpflichtversicherung

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Hochschulsportteilnehmern, insbesondere aber den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen) wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.


Krankenversicherung / Auslandskrankenversicherung

Für die Krankenversicherung ist jede/r Hochschulsportteilnehmer/in selbst verantwortlich.

Bei der Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen im Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.


Unfallversicherung

Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport zu melden:

Kein Unfallversicherungsschutz besteht beim freien Übungsbetrieb.


Reiserücktrittskostenversicherung

Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


Weitere Hinweise

Geschlecht

Alle Veranstaltungen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, für Frauen und Männer.


Freies Üben und freies Spiel

Diese Veranstaltungen werden von einer weisungsbefugten
Lehrkraft organisiert.


Hallenschuhzwang

In den Hallen dürfen nur Sportschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Sportschuhe, die im Freien verwendet werden, dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden. Die Umkleiden und Gänge dürfen nicht mit Stollenschuhen und Spikes betreten werden.


Rauchverbot

Rauchverbot in den Sportstätten und am gesamten Schulgelände!!


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letzte Änderung: 18.06.2010