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Organisatorische Hinweise für das Sportangebot in Freising

 Durchführung und Leitung
Programmdauer
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmerausweise & Entgeltmarken

Hochschulsport in München und Landshut
Sportstätten des ZHS in Freising
Haftung & Versicherung
Weitere Hinweise


Durchführung und Leitung

Technische Universität München/ Zentraler Hochschulsport

Zentrale Hochschulsportanlage (ZHS)

Connollystr. 32

80809 München

Leitung:

Manfred Utz

Telefon 089-289-24667

Fax 089-289-24664

zhs-h@zv.tum.de


Sportliche Organisation

Frits Vilijn

vilijn@zv.tum.de

Verw.geb. Weihenstephan, Zi. 103

Telefon 08161-713697

Sprechstunden: Di 10:00-12:00 Uhr


Administrative Organisation

Gerti Steiger

steiger@zv.tum.de

Verw.geb. Weihenstephan, Zi. 103

Telefon 08161-71-3697

Geschäftszeiten:

Mo-Do 9:00-11:00 Uhr


Zusätzliche Markenausgabe:

Do. 22., 29. April: 15:00-17:00 Uhr
Do 06., 20. Mai: 15:00-17:00 Uhr


Programmdauer im Sommersemester

19.04.-24.07.2010


Kein Hochschulsport:

Sonn- und Feiertage

während der Schulferien in den Schulturnhallen:

Pfingstferien: 25.05. - 05.06.2010


Sonderregelungen:

Kein Programm im Gymnastikraum im Camerloher Gymnasium:

25.05.2010


Kein Programm in der Dreifachturnhalle in der Wirtschaftsschule Freising:

07. - 09.06.2010, 28. - 30.06.2010


Veranstaltungen im Freien (Beachsport, Fußball auf den Freisportanlagen, Inline-Hockey) beginnen ab 03.05.2010.


Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Teilnahmeberechtigt am Hochschulsport sind die Mitglieder nach Art. 17 (1) BayHG der staatlichen Hochschulen in München, Freising und Landshut, außerdem Mitglieder von nichtstaatlichen Hochschulen und Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen im Aufgabenbereich des Zentralen Hochschulspots München, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind.

Die Teilnahmeberechtigung bezieht sich nicht auf Mitglieder von Hochschulen, die vom Bund finanziert sind.


Teilnehmerausweis & Entgeltmarken

Teilnehmerausweise:

Zur Teilnahme an allen Hochschulsportveranstaltungen und zum freien Übungsbetrieb ist generell ein Teilnehmerausweis mit gültiger  Entgeltmarke erforderlich (Ausweiskontrolle!).

 

Entgeltmarke H Kosten:

Studierende: € 7,50  Buchen
Beschäftigte: € 15,00  Buchen
Familienangehörige: € 20,00  Buchen

 

Achtung – neu:

Die gewünschte Marke ist online über jeden beliebigen Rechner mit Internetzugang ab 28.09.2009 zu  buchen. Mit der Buchung der entsprechenden Marke willigen Sie ein, dass der Betrag per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht wird. Ist die Buchung erfolgt, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Anmeldebestätigung bringen Sie zur Markenausgabe mit.
Wichtig: Die Anmeldebestätigung ersetzt nicht die Marke!
Ist der Lastschrifteinzug aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind (z.B. Konto nicht gedeckt, Angabe falscher Bankverbindung....) nicht durchzuführen, ist ein persönliches Erscheinen zu unseren Geschäftszeiten und Barzahlung innerhalb einer gewissen Frist erforderlich.

 

Kursanmeldung:

Alle Kurse mit dem Symbol   (lt. Programmheft) bzw. mit dem Hinweis des Anmeldestarts oder des Button "Buchen" sind anmeldepflichtig. Siehe: Sportprogramm.

Die Anmeldung erfolgt online über jeden beliebigen Rechner mit Internet-Zugang und ist ab 28.09.2009 möglich.
Die Anmeldebestätigung ist zum Kurs mitzubringen.
Alle anderen Kurse können ohne Voranmeldung besucht werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im Besitz des Teilnehmerausweises mit der gültigen Entgeltmarke H sind.

 

Ausstellung und Verlängerung des Teilnehmerausweises/ Ausgabe der Entgeltmarken:

Die Ausstellung bzw. Verlängerung des Teilnehmerausweises und Erwerb der Entgeltmarken erfolgt im Sekretariat Hochschulsport, Verw.geb. Weihenstephan, Zi. 103, 1. OG. während der Geschäftszeiten.


Neuausstellung:

Anmeldebestätigung
Studentenausweis (Sudentcard) bzw. Dienstausweis
Lichtbildausweis
Passbild neueren Datums (keine Kopie)


Verlängerung:

Anmeldebestätigung
Studentenausweis (Studentcard) bzw. Dienstausweis
Teilnehmerausweis


Für Ehegatten/Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Immatrikulations- bzw. sonstige Bescheinigungen werden nicht anerkannt.


Hochschulsport in München und Landshut

Die Inhaber eines Teilnehmerausweises mit gültiger Entgeltmarke sind ebenso an allen Hochschulsportveranstaltungen in München und Landshut teilnahmeberechtigt. Wir bitten, alle Informationen darüber den eigenen Programmen für München und Landshut (Ausgabe bei der Anmeldung und in den Sprechstunden), sowie der Homepage zu entnehmen.


Sportstätten in Freising

Sportstätte


Adresse

Übungsraum

Abkürzung

Camerloher Gymnasium


Wippenhauser Str. 51

85354 Freising


Sporthallen

Freisportanlagen

Gymnastikraum 

Kunststoffplätze/Tennis

Beachvolleyballplatz


CamG1/2

CamGP1

CamG/Gym

CamG/Kunsttoffplatz

CamG/Beachplatz


Grund- & Hauptschule Neustift

Eckerstr. 24

85356 Freising



Schule/Neustift

TUM/Weihenstephan/ Sprachenzentrum

Weihenstephaner Berg 13


Fitnessraum

TUM/Fitnessraum

Wirtschaftsschule

Wippenhauser Str. 62

85354 Freising


WiS


Haftung & Versicherung

Haftung

Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.


Privathaftpflichtversicherung

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Hochschulsportteilnehmern, insbesondere aber den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen) wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.


Krankenversicherung / Auslandskrankenversicherung

Für die Krankenversicherung ist jede/r Hochschulsportteilnehmer/in selbst verantwortlich.

Bei der Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen im Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.


Unfallversicherung

Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport zu melden:

Kein Unfallversicherungsschutz besteht beim freien Übungsbetrieb.


Reiserücktrittskostenversicherung

Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


Weitere Hinweise

Geschlecht

Alle Veranstaltungen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, für Frauen und Männer.


Freies Üben und freies Spiel

Diese Veranstaltungen werden von einer weisungsbefugten Lehrkraft organisiert.


Hallenschuhzwang

In den Hallen dürfen nur Sportschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Sportschuhe, die im Freien verwendet werden, dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden. Die Umkleiden und Gänge dürfen nicht mit Stollenschuhen und Spikes betreten werden.


Rauchverbot

Rauchverbot in den Sportstätten und am gesamten Schulgelände!!


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letzte Änderung: 26.07.2010