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Hinweise zur Organisation für die Sommerferien

Programmdauer


Sonderregelung Sommerferien

Haftung & Versicherung

Freier Übungsbetrieb

Sportschuhe

Geräteausgabe



Programmdauer Sommerferien

München

Montag, 22.07.2013 - Samstag, 07.09.2013

Freising

Montag, 22.07.2013 - Samstag, 07.09.2013

Landshut

In den Sommerferien findet kein Hochschulsport in Landshut statt.

 

Sonderregelung in den Sommerferien 2012

Während der Sommerferien (23.07. - 08.09.12) findet folgendes Programm statt:

  • Ferienfitnessprogramm
  • Angeleitetes Krafttraining im Lehrstudio für Fitness und Rehabilitation
  • Freies Klettertraining in der Leichtathletikhalle/Klettergrotte von 17.00 - 20.00 Uhr
  • Freier Übungsbetrieb auf den Freianlagen von 16.30 - 21.30 Uhr, im KoR der Spielhalle und auf der Leichtathletikhalle-Empore von 17.00 - 20.00 Uhr

Freier Übungsbetrieb

Der freie Übungsbetrieb ist auf den Freianlagen, im Konditionsraum der Spielhalle (KoR-SpH) und auf der Leichtathletikhalle-Empore (LAH-Empore) während der Benutzungszeiten möglich, soweit diese nicht vom Kurs- und Unterrichtsbetrieb belegt oder aus betriebstechnischen Gründen gesperrt sind.

 

Geräteausgabe für den freien Übungsbetrieb

Die Geräteausgabe für den freien Übungsbetrieb (Freisportanlagen) erfolgt gegen Hinterlegung eines gültigen Teilnehmerausweises bei unseren Mitarbeitern der Gerätemeisterei.

 

Sommerferien

Mo - Fr

bitte aktuellen Aushang beachten!

Haftung, Teilnehmerrisiko & Versicherung

Haftung

Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

 

Teilnehmerrisko

Bei der Ausübung von Sport besteht generell ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko. Insbesondere beim Berg- und Klettersport, Wintersport und Wassersport besteht ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko durch Faktoren (Natur), die von Menschen nicht beeinflusst werden können. Die mit Sorgfallt ausgewählten und eingesetzten Kursleiter können das Risiko zwar reduzieren, aber nicht vollkomen ausschließen. Das Restrisiko trägt der Teilnehmer selbst.

 

Privathaftpflichtversicherung

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Hochschulsportteilnehmern, insbesondere aber den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen) wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.


Krankenversicherung / Auslandskrankenversicherung

Für die Krankenversicherung ist jede/r Hochschulsportteilnehmer/in selbst verantwortlich.

Bei der Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen im Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.


Unfallversicherung

Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport zu melden:

  • Tel. 089-289-24663 (Sekretariat München)
  • Tel. 08161-713697 (Sekretariat Freising/Landshut)

Kein Unfallversicherungsschutz besteht beim freien Übungsbetrieb.

 

Sportschuhe

In den Hallen dürfen nur Sportschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Sportschuhe, die im Freien verwendet werden, dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden. Die Umkleiden und Gänge dürfen nicht mit Stollenschuhen und Spikes betreten werden.


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letzte Änderung: 04.03.2013