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Hinweise zur Organisation für die Sommerferien

Programmdauer

Geschlecht

Sonderregelung Sommerferien

Haftung & Versicherung

Freier Übungsbetrieb

Sportschuhe

Geräteausgabe



Programmdauer Sommerferien

München

Montag, 27.07.2009 - Samstag, 12.09.2009

Kein Programm in den Schulturnhallen: 02.06.-13.06.2009 (Pfingstferien)


Freising

Dienstag, 21.07.2009 -Donnerstag, 10.09.2009


Landshut

In den Sommerferien findet kein Hochschulsport in Landshut statt.


Sonderregelung in den Sommerferien

In den Sommerferien sind die Hallen der ZHS sowie die Schulturnhallen geschlossen.

Es findet statt:


Freier Übungsbetrieb

Freier Übungsbetrieb ist nur auf den Freisportanlagen und im Konditionsraum der Spielhalle (Kor-SpH) während der allgemeinen  Benutzungszeiten möglich, soweit diese nicht vom Kurs- und Unterrichtsbetrieb belegt oder aus betriebstechnischen Gründen gesperrt sind.

Achtung:

Für den freien Übungsbetrieb besteht von Seiten der Bayerischen Landesunfallkasse keine Unfallversicherung!


Geräteausgabe für den freien Übungsbetrieb

Die Geräteausgabe für den freien Übungsbetrieb (Freisportanlagen) erfolgt gegen Hinterlegung eines gültigen Teilnehmerausweises bei unseren Gerätemeistern.


Sommerferien



Mo-Fr (nur Bälle)

08:00-18:30 Uhr 

bei der Zum Lageplan Hausmeisterei


Geschlecht

Soweit bei den Veranstaltungen nicht eigens vermerkt, gilt das Angebot für Frauen und Männer.


Haftung & Versicherung

Haftung

Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.


Privathaftpflichtversicherung

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Hochschulsportteilnehmern, insbesondere aber den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen) wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.


Krankenversicherung / Auslandskrankenversicherung

Für die Krankenversicherung ist jede/r Hochschulsportteilnehmer/in selbst verantwortlich.

Bei der Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen im Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.


Unfallversicherung

Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport zu melden:

Kein Unfallversicherungsschutz besteht beim freien Übungsbetrieb.


Reiserücktrittskostenversicherung

Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


Sportschuhe

In den Hallen dürfen nur Sportschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Sportschuhe, die im Freien verwendet werden, dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden. Die Umkleiden und Gänge dürfen nicht mit Stollenschuhen und Spikes betreten werden.


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letzte Änderung: 23.02.2010