Mitgliedschaft im ZHS Förderverein
Die Mitgliedschaft ist in § 3 der Satzung des Fördervereins geregelt.
Mitglied kann demnach werden, wer an einer bayerischen Hochschule studiert hat, beschäftigt ist oder beschäftigt war. Für Interessenten, die an einer Hochschule außerhalb Bayerns studiert haben oder beschäftigt werden, kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn eine besondere Verbundenheit zum Münchner Hochschulsport und die Bereitschaft zu dessen Förderung bekundet wird.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Studienjahr, 01.10. - 30.09. § 1 der Satzung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 € pro Geschäftsjahr. (Mitgliedsausweis mit Zugangsberechtigung zum Wassersportplatz Starnberg).
Mit einem zusätzlichen Entgelt von 124,00 € pro Geschäftsjahr (Wintersemester und folgendes Sommersemester) ist das Mitglied an allen Veranstaltungen des Zenralen Hochschulsports teilnahmeberechtigt. Mit diesem Entgelt wird die Marke H/S des zentralen Hochschulsports erworben, die jeweils zu Semesterbeginn zugesandt wird (Teilnehmerausweis mit Lichtbild und gültiger Semestermarke). Für alle Veranstaltungen und Einrichtungen des Hochschulsports, die einer zusätzlichen Entgeltpflicht unterliegen, gelten die Regelungen des Hochschulsports hinsichtlich Anmeldung und Bezahlung.
Für das Aufnahmeverfahren ist erforderlich:
• der
Aufnahmeantrag
• ein Nachweis entsprechend § 3 der Satzung: Kopie eines Studienausweises, einer Immatrikulationsbescheinigung, eines Dienstausweises, eines ehemaligen ZHS-Teilnehmerausweises etc.
• ein Lichtbild (nur bei Teilnahme am Hochschulsport)
• gegebenenfalls eine Erklärung zur Verbundenheit und Förderbereitschaft
Für die Beendigung der Mitgliedschaft gilt § 4 der Satzung.
Weitere Anfragen: ZHS-Foerderverein@zv.tum.de
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