Montag, 26.07.2010 - Samstag, 11.09.2010
Montag, 26.07.2010 - Samstag, 11.09.2010
In den Sommerferien findet kein Hochschulsport in Landshut statt.
Während der Sommerferien (26.07. - 11.09.10) findet folgendes Programm statt:
Freier Übungsbetrieb ist nur auf den Freianlagen und im Konditionsraum der Spielhalle (Kor-SpH) zu den Benutzungszeiten möglich, soweit diese nicht vom Kurs- und Unterrichtsbetrieb belegt oder aus betriebstechnischen Gründen gesperrt sind.
Für den freien Übungsbetrieb besteht von Seiten der Bayerischen Landesunfallkasse keine Unfallversicherung!
Die Geräteausgabe für den freien Übungsbetrieb (Freisportanlagen) erfolgt gegen Hinterlegung eines gültigen Teilnehmerausweises bei unseren Gerätemeistern.
Sommerferien | ||
Mo-Fr (nur Bälle) | 17:00-19:30 Uhr | bei der |
Soweit bei den Veranstaltungen nicht eigens vermerkt, gilt das Angebot für Frauen und Männer.
Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Hochschulsportteilnehmern, insbesondere aber den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen) wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Für die Krankenversicherung ist jede/r Hochschulsportteilnehmer/in selbst verantwortlich.
Bei der Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen im Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.
Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport zu melden:
Kein Unfallversicherungsschutz besteht beim freien Übungsbetrieb.
Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
In den Hallen dürfen nur Sportschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Sportschuhe, die im Freien verwendet werden, dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden. Die Umkleiden und Gänge dürfen nicht mit Stollenschuhen und Spikes betreten werden.