Zentrale Hochschulsportanlage (ZHS)
Connollystr. 32
80809 München
Manfred Utz
089-289-24667
089-289-24664
Frits Vilijn
Verw.geb. Weihenstephan, Zi. 103
08161-713697
Sprechstunden: Di 10:00-12:00 Uhr
Gerti Steiger
Verw.geb. Weihenstephan, Zi. 103
08161-71-3697
Mo-Do 9:00-11:00 Uhr
Do. 22., 29. April: 15:00-17:00 Uhr
Do 06., 20. Mai: 15:00-17:00 Uhr
Semester: Montag, 19.10.2009 - Samstag, 13.02.2010
Semesterferien: Montag, 15.02.2010 - Freitag, 16.04.2010
Sonn- und Feiertage
Herbstferien: 02.11.2009 - 07.11.2009: Schulturnhallen
Weihnachtsferien: 23.12.2009 - 05.01.2010
Teilnahmeberechtigt am Hochschulsport sind die Mitglieder nach Art. 17 (1) BayHG der staatlichen Hochschulen in München, Freising und Landshut, außerdem Mitglieder von nichtstaatlichen Hochschulen und Beschäftigte von Behörden bzw. Einrichtungen im Aufgabenbereich des Zentralen Hochschulspots München, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen befasst sind.
Die Teilnahmeberechtigung bezieht sich nicht auf Mitglieder von Hochschulen, die vom Bund finanziert sind.
Zur Teilnahme an allen Hochschulsportveranstaltungen und zum freien Übungsbetrieb ist generell ein Teilnehmerausweis mit gültiger
Entgeltmarke erforderlich (Ausweiskontrolle!).
Studierende: € 7,50
Buchen
Beschäftigte: € 15,00
Buchen
Familienangehörige: € 20,00
Buchen
Die gewünschte Marke ist online über jeden beliebigen Rechner mit Internetzugang ab 28.09.2009 zu
buchen. Mit der Buchung der entsprechenden Marke willigen Sie ein, dass der Betrag per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht wird. Ist die Buchung erfolgt, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Anmeldebestätigung bringen Sie zur Markenausgabe mit.
Wichtig: Die Anmeldebestätigung ersetzt nicht die Marke!
Ist der Lastschrifteinzug aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind (z.B. Konto nicht gedeckt, Angabe falscher Bankverbindung....) nicht durchzuführen, ist ein persönliches Erscheinen zu unseren Geschäftszeiten und Barzahlung innerhalb einer gewissen Frist erforderlich.
Alle Kurse mit dem Symbol
(lt. Programmheft) bzw. mit dem Hinweis des Anmeldestarts oder des Button "Buchen" sind anmeldepflichtig. Siehe: Sportprogramm.
Die Anmeldung erfolgt online über jeden beliebigen Rechner mit Internet-Zugang und ist ab 28.09.2009 möglich.
Die Anmeldebestätigung ist zum Kurs mitzubringen.
Alle anderen Kurse können ohne Voranmeldung besucht werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im Besitz des Teilnehmerausweises mit der gültigen Entgeltmarke H sind.
Die Ausstellung bzw. Verlängerung des Teilnehmerausweises und Erwerb der Entgeltmarken erfolgt im Sekretariat Hochschulsport, Verw.geb. Weihenstephan, Zi. 103, 1. OG. während der Geschäftszeiten.
Anmeldebestätigung
Studentenausweis (Sudentcard) bzw. Dienstausweis
Lichtbildausweis
Passbild neueren Datums (keine Kopie)
Anmeldebestätigung
Studentenausweis (Studentcard) bzw. Dienstausweis
Teilnehmerausweis
Für Ehegatten/Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Immatrikulations- bzw. sonstige Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Die Inhaber eines Teilnehmerausweises mit gültiger Entgeltmarke sind ebenso an allen Hochschulsportveranstaltungen in München und Landshut teilnahmeberechtigt. Wir bitten, alle Informationen darüber den eigenen Programmen für München und Landshut (Ausgabe bei der Anmeldung und in den Sprechstunden), sowie der Homepage zu entnehmen.
Sportstätte | Adresse | Übungsraum | Abkürzung |
Camerloher Gymnasium | Wippenhauser Str. 51 85354 Freising | Sporthallen Freisportanlagen Gymnastikraum Kunststoffplätze/Tennis Beachvolleyballplatz | CamG1/2 CamGP1 CamG/Gym CamG/Kunsttoffplatz CamG/Beachplatz |
Grund- & Hauptschule Neustift | Eckerstr. 24 85356 Freising | Schule/Neustift | |
TUM/Weihenstephan/ Sprachenzentrum | Weihenstephaner Berg 13 | Fitnessraum | TUM/Fitnessraum |
Wirtschaftsschule | Wippenhauser Str. 62 85354 Freising | WiS |
Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Hochschulsportteilnehmern, insbesondere aber den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen) wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Für die Krankenversicherung ist jede/r Hochschulsportteilnehmer/in selbst verantwortlich.
Bei der Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen im Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.
Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport zu melden:
Kein Unfallversicherungsschutz besteht beim freien Übungsbetrieb.
Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Alle Veranstaltungen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, für Frauen und Männer.
Diese Veranstaltungen werden von einer weisungsbefugten Lehrkraft organisiert.
In den Hallen dürfen nur Sportschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Sportschuhe, die im Freien verwendet werden, dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden. Die Umkleiden und Gänge dürfen nicht mit Stollenschuhen und Spikes betreten werden.
Rauchverbot in den Sportstätten und am gesamten Schulgelände!!