Der Zentrale Hochschulsport München (ZHS) führt sowohl für alle Freisinger Hochschulen (TUM und FH Weihenstephan) als auch für die Fachhochschule Landshut jeweils ein eigenes Hochschulsportprogramm durch.
Alle Details wie Sportveranstaltungen, Veranstaltungszeitraum, etc. sind den eigenen Programmausgaben für München, Freising und Landshut zu entnehmen.
Darüber hinaus sind alle Freisinger und Landshuter Studierenden und Bediensteten auch an den Münchener Veranstaltungen teilnahmeberechtigt.
Mittwoch, 17.02.2010 - Samstag, 17.04.2010
Montag, 15.02.2010 - Freitag, 16.04.2010
In den Semesterferien findet kein Hochschulsport in Landshut statt.
Entgegen der Ankündigung ist eine Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen in den Semesterferien Herbst ohne Kursbuchung möglich. Eine Kursbuchung ist somit nicht erforderlich. Voraussetzung ist allerdings eine gültige Entgeltmarke Sommer 2010
Entgeltmarke. Die Bezahlung der Entgeltmarke erfolgt per Lastschrifteinzug.
Freier Übungsbetrieb ist nur auf den Freianlagen und im Konditionsraum der Spielhalle (Kor-SpH) zu den Benutzungszeiten möglich, soweit diese nicht vom Kurs- und Unterrichtsbetrieb belegt oder aus betriebstechnischen Gründen gesperrt sind.
Für den freien Übungsbetrieb besteht von Seiten der Bayerischen Landesunfallkasse keine Unfallversicherung!
Wird freies Spiel angeboten, so gilt dies für alle Leistungsklassen. Das freie Spiel wird von einer weisungsbefugten Lehrkraft organisiert! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Wegen der Ballverluste durch Diebstahl werden die Bälle für das freie Spiel in den Hallen nur gegen Hinterlegung des Teilnehmerausweises ausgegeben. Die Ballausgabe erfolgt durch den Hallenwart.
Die Geräteausgabe für den freien Übungsbetrieb (Freisportanlagen) erfolgt gegen Hinterlegung eines gültigen Teilnehmerausweises bei unseren Gerätemeistern.
Semesterferien Frühjahr | ||
Mo-Fr | 10:00-18:00 Uhr | bei der |
Sa | 09:00-15:30 Uhr (nur Bälle) | bei der |
Soweit bei den Veranstaltungen nicht eigens vermerkt, gilt das Angebot für Frauen und Männer.
Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Hochschulsportteilnehmern, insbesondere aber den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen) wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Für die Krankenversicherung ist jede/r Hochschulsportteilnehmer/in selbst verantwortlich.
Bei der Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen im Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.
Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport zu melden:
Kein Unfallversicherungsschutz besteht beim freien Übungsbetrieb.
Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Der organisierte Übungs- und Trainingsbetrieb ist nach Leistungsklassen eingeteilt:
In den Hallen dürfen nur Sportschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Sportschuhe, die im Freien verwendet werden, dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden. Die Umkleiden und Gänge dürfen nicht mit Stollenschuhen und Spikes betreten werden.
Interessenten, die im Besitz eines Teilnehmerausweises mit gültiger Marke H sind, können an den „USC-Veranstaltungen“ teilnehmen.